
Häuslicher Unterricht
Wie funktioniert eigentlich Häuslicher Unterricht in Österreich?
Herrscht nicht Schulpflicht?
Wer darf das machen & wie geht das?


der häusliche Unterricht
In Österreich gibt es die verfassungsrechtlich geschützte Möglichkeit, die allgemeine Schulpflicht durch den Besuch des Häuslichen Unterrichts zu erfüllen.
Die gesetzliche Grundlage dafür liefert ua. § 11 Abs 2 des Schulpflichtgesetzes (SchPflG). Der Unterricht zu Hause soll in den Augen der zuständigen Behörde (= Bildungsdirektion) mit dem an einer öffentlichen Schule vergleichbar sein.
Anzeige des häuslichen Unterrichts
Die Eltern müssen die Teilnahme ihres Kindes am häuslichen Unterricht bis zum Ende des vorhergehenden Unterrichtsjahres bei der Bildungsdirektion anzeigen. Das ist für das Bundesland Tirol im Schuljahr 2023/24 der Freitag, 7. Juli 2023, 24.00 Uhr. Wer das Formular der Bildungsdirektion verwenden möchte, findet es auf deren Homepage.
Es folgt die Zustellung des „Nichtuntersagungsbescheids“. Mit der Genehmigung durch die Bildungsdirektion ist es in weiterer Folge möglich, in der festgelegten Sprengelschule die Schulbücher für das Kind zu bestellen & abzuholen.
Externistenprüfung
Am Ende des Unterrichtsjahres ist eine sogenannte Externistenprüfung abzulegen, wo der wichtigste Lernstoff des Schuljahres bei den Kindern abgefragt wird.
Das Ansuchen um Zulassung zur Externistenprüfung (inkl. Terminvereinbarung) ist bis spätestens 1. Mai an der zuständigen Schule zu stellen (bei Kompetenzunklarheiten bei der Bildungsdirektion, was in den letzten Jahren öfter vorkam).


Februar – Reflexionsgespräch
Zusätzlich wurde gesetzlich eingeführt, ein verpflichtendes sogenanntes „Reflexionsgespräch“ über den Leistungsstand bis spätestens zwei Wochen nach Ende der Semesterferien an jener Schule zu führen, die bei Untersagung des häuslichen Unterrichts zu besuchen wäre.
Juni/Juli – Externistenprüfungen
Die Prüfungen finden in 1–4 Tagen, abhängig von der Schulstufe, statt und werden von den Lehrern der Prüfungsschule zwischen dem 1. Juni bis zum Ende des Unterrichtsjahres durchgeführt. Geprüft wird der durch den Lehrplan vorgegebene Unterrichtsstoff der jeweiligen Schulstufe.
Juli – Zeugnis
Nach Absolvierung wird das Zeugnis ausgestellt und kann in der Prüfungsschule abgeholt werden. Das Zeugnis ist notwendige Voraussetzung für die nachfolgende Anzeige zum Häuslichen Unterricht für das nächste Schuljahr bei der Bildungsdirektion. Bitte die entsprechende (kurzlaufenden!) Fristen berücksichtigen.